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DESCRIPTION:Die Vorbereitungen für den nächsten Urlaub mit dem Wohnwagen 
 oder Reisemobil laufen. Vieles ist noch in einem guten Zustand. Aber brauc
 ht man das ein oder andere Teil wirklich? Zum Wegwerfen zu Schade! Wer ken
 nt das nicht? Verschenken? Tauschen oder verkaufen? Fehlt Ihnen noch das e
 ine oder andere für Ihren Camping-Urlaub? Oder besitzen Sie Camping- und 
 Freizeitzubehör\, Reisebücher oder einen Wohnwagen bzw. ein Reisemobil\,
  das Sie nicht mehr brauchen\, andere vielleicht aber schon? Auf dem Campi
 ng-Flohmarkt im Erwin Hymer Museum können Sie in Ruhe stöbern\, tauschen
 \, kaufen und verkaufen. Eine Platzreservierung ist nicht erforderlich\, i
 st aber zu empfehlen\, wenn Sie eine große Standfläche\, z. B. auch für
  den Verkauf Ihres Freizeitfahrzeuges\, benötigen.\nDer Camping-Flohmarkt
  findet auf dem Außengelände des Erwin Hymer Museum\, bei Regen teilweis
 e auch drinnen\, am Samstag\, 25. April\, von 8 bis 16 Uhr\, statt. Inform
 ationen gibt es unter www.erwin-hymer-museum.de\, oder 07524 976676-23.\n
  \n \nTeilnahme- und Verkaufsbedingungen Camping-Flohmarkt\nMit dem Betr
 eten des Flohmarktgeländes erkennen Aussteller die nachfolgenden Teilnahm
 e- und Verkaufsbedingungen der Erwin Hymer Stiftung an:\n\nStandplatzreser
 vierung: Standplätze werden nur Ausstellern garantiert\, die sich rechtze
 itig angemeldet haben. Wenn der reservierte Platz bis 7.30 Uhr nicht beleg
 t wird\, wird er an andere Aussteller vergeben\nGebühren: Das Standgeld b
 eträgt Euro 5 € pro Laufmeter. Für Fahrzeuge werden pro Außenstellpla
 tz 25 € fällig. Das Standgeld ist bis 10 Uhr an der Kasse des Museums z
 u bezahlen.  Die Zahlungsbestätigung (Quittung) ist für die Dauer des A
 ufenthalts auf dem Museumsgelände aufzubewahren und auf Verlangen unserem
  Personal vorzuzeigen.\nAufbau des Standes: Ab 7 Uhr bekommen Aussteller (
 auch ohne Anmeldung) einen Platz zugewiesen. Verkaufsstände dürfen nur a
 uf den dafür ausgewiesenen Flächen errichtet und Fahrzeuge\, die zum Ver
 kauf stehen\, nur auf den entsprechend markierten Parkplätzen abgestellt 
 werden. Die angebotenen Waren dürfen nicht aus dem PKW heraus verkauft we
 rden\, sondern müssen auf Tischen oder auf dem Boden präsentiert werden.
 \nStandabbau: Die Aussteller sind verpflichtet\, von 08 bis 16 Uhr ihre Wa
 ren darzubieten. Der Abbau kann erst nach 16 Uhr beginnen und muss bis 18 
 Uhr abgeschlossen sein.\nParken für die Aussteller: Nach dem Entladen mü
 ssen die Fahrzeuge sofort auf den Parkplatz des Museums gefahren werden.\n
 Sicherheitsbestimmungen: Zufahrten\, insbesondere Feuerwehrzufahrten\, Ret
 tungswege\, Notausgänge und Fluchtwege sind freizuhalten. Auf dem gesamte
 n Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit. Die Grünflächen dürfen nicht be
 fahren werden. Offenes Feuer ist auf dem gesamten Museumsgelände strengst
 ens verboten.\nMarktgegenstand: Es sollen grundsätzlich nur gebrauchte Wa
 ren\, Camping-Artikel und Freizeit-Fahrzeuge\, Camping- und Freizeitzubeh
 ör\, Reiseliteratur\, gebrauchte Wohnwagen oder Reisemobile verkauft werd
 en.  Folgende Gegenstände dürfen nicht angeboten werden:-       
    Lebens- und Genussmittel-          Tiere-          
 Kriegsspielzeug und Waffen-          Gewaltverherrlichende oder p
 ornographische Schriften und FilmeIm Zweifelsfall entscheidet der Veransta
 lter über das zugelassene Warensortiment.\nGewerbliche Anbieter müssen s
 ich unter Angabe der angebotenen Ware beim Veranstalter bewerben. Der Vera
 nstalter entscheidet über die Zulassung. Gewerbliche Anbieter sind für d
 as Einhalten der gewerberechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich. Sie 
 müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte und der erforderlichen
  Erlaubnisse im Rahmen der geltenden Bestimmungen sein. Der Stand eines ge
 werblichen Anbieters ist durch Anbringung eines Firmenschildes als gewerbl
 icher Stand zu kennzeichnen.\nDer Verkauf von Speisen und Getränken bleib
 t allein dem Erwin Hymer Museum vorbehalten.\nNicht verkaufte Waren sind r
 estlos wieder mitzunehmen. Jeder Flohmarktanbieter verpflichtet sich\, sei
 nen Standplatz in unbeschädigtem und sauberem Zustand\, wie er ihn vorgef
 unden hat\, zurückzulassen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und 
 eigenständig zu entsorgen. Am Stand vorgefundener Müll wird dem jeweilig
 en Standinhaber zugeordnet. Für die Beseitigung der dennoch liegengeblieb
 enen Gegenstände und Abfälle wird ein Reinigungsgeld bis zur Höhe der t
 atsächlichen Aufwendung erhoben.\nDen Anweisungen des Veranstalters ist F
 olge zu leisten. Unser Personal ist berechtigt\, Aussteller und Flohmarktb
 esucher\, die sich nicht an die Anweisungen halten\, des Platzes zu verwei
 sen und Hausverbot zu erteilen ohne Rückerstattung gezahlter Mieten bzw. 
 Eintrittspreise. Bei Zuwiderhandlung werden gegen die Betreffenden rechtli
 che Schritte eingeleitet.\nJeder Aussteller und Besucher betritt die Markt
 fläche auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet ausschließlich im Rahm
 en der gesetzlichen Bestimmungen. Für Unfälle oder Schäden jeglicher Ar
 t im Veranstaltungsbereich übernimmt er grundsätzlich keinerlei Haftung.
  Für Schäden haftet stets der Verursacher.\nMit der Standplatzbelegung w
 erden die vorstehenden Bedingungen ausdrücklich anerkannt.\nDer Veranstal
 ter übernimmt keinerlei Haftung. Sollte aufgrund höherer Gewalt die Vera
 nstaltung ausfallen\, besteht kein Anspruch auf den entgangenen Gewinn.\n
 Änderungen der Termine\, Bedingungen und Preise jederzeit vorbehalten.\nS
 chlussbestimmung: Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmunge
 n beeinflusst die Wirksamkeit aller anderen nicht. Eine unwirksame Bestimm
 ung fällt nicht ersatzlos weg\, sondern sie ist durch eine Regelung zu er
 setzen\, die dem gewollten Ergebnis möglichst nahekommt und wirksam ist.\
 n\nAktuelle Fassung Version 1.0 | Bad Waldsee im Dezember 2025\n 
LOCATION:Robert-Bosch-Straße 7 88339 
SUMMARY:Flohmarkt für Camping-Artikel und Freizeit-Fahrzeuge im Erwin Hyme
 r Museum
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