Flohmarkt für Camping-Artikel und Freizeit-Fahrzeuge im Erwin Hymer Museum
Veranstaltungsadresse
88339 Bad Waldsee
Veranstalter
Beschreibung
Die Vorbereitungen für den nächsten Urlaub mit dem Wohnwagen oder Reisemobil laufen. Vieles ist noch in einem guten Zustand. Aber braucht man das ein oder andere Teil wirklich? Zum Wegwerfen zu Schade! Wer kennt das nicht? Verschenken? Tauschen oder verkaufen? Fehlt Ihnen noch das eine oder andere für Ihren Camping-Urlaub? Oder besitzen Sie Camping- und Freizeitzubehör, Reisebücher oder einen Wohnwagen bzw. ein Reisemobil, das Sie nicht mehr brauchen, andere vielleicht aber schon? Auf dem Camping-Flohmarkt im Erwin Hymer Museum können Sie in Ruhe stöbern, tauschen, kaufen und verkaufen. Eine Platzreservierung ist nicht erforderlich, ist aber zu empfehlen, wenn Sie eine große Standfläche, z. B. auch für den Verkauf Ihres Freizeitfahrzeuges, benötigen.
Der Camping-Flohmarkt findet auf dem Außengelände des Erwin Hymer Museum, bei Regen teilweise auch drinnen, am Samstag, 25. April, von 8 bis 16 Uhr, statt. Informationen gibt es unter www.erwin-hymer-museum.de, oder 07524 976676-23.
Teilnahme- und Verkaufsbedingungen Camping-Flohmarkt
Mit dem Betreten des Flohmarktgeländes erkennen Aussteller die nachfolgenden Teilnahme- und Verkaufsbedingungen der Erwin Hymer Stiftung an:
- Standplatzreservierung: Standplätze werden nur Ausstellern garantiert, die sich rechtzeitig angemeldet haben. Wenn der reservierte Platz bis 7.30 Uhr nicht belegt wird, wird er an andere Aussteller vergeben
- Gebühren: Das Standgeld beträgt Euro 5 € pro Laufmeter. Für Fahrzeuge werden pro Außenstellplatz 25 € fällig. Das Standgeld ist bis 10 Uhr an der Kasse des Museums zu bezahlen. Die Zahlungsbestätigung (Quittung) ist für die Dauer des Aufenthalts auf dem Museumsgelände aufzubewahren und auf Verlangen unserem Personal vorzuzeigen.
- Aufbau des Standes: Ab 7 Uhr bekommen Aussteller (auch ohne Anmeldung) einen Platz zugewiesen. Verkaufsstände dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen errichtet und Fahrzeuge, die zum Verkauf stehen, nur auf den entsprechend markierten Parkplätzen abgestellt werden. Die angebotenen Waren dürfen nicht aus dem PKW heraus verkauft werden, sondern müssen auf Tischen oder auf dem Boden präsentiert werden.
- Standabbau: Die Aussteller sind verpflichtet, von 08 bis 16 Uhr ihre Waren darzubieten. Der Abbau kann erst nach 16 Uhr beginnen und muss bis 18 Uhr abgeschlossen sein.
- Parken für die Aussteller: Nach dem Entladen müssen die Fahrzeuge sofort auf den Parkplatz des Museums gefahren werden.
- Sicherheitsbestimmungen: Zufahrten, insbesondere Feuerwehrzufahrten, Rettungswege, Notausgänge und Fluchtwege sind freizuhalten. Auf dem gesamten Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit. Die Grünflächen dürfen nicht befahren werden. Offenes Feuer ist auf dem gesamten Museumsgelände strengstens verboten.
- Marktgegenstand: Es sollen grundsätzlich nur gebrauchte Waren, Camping-Artikel und Freizeit-Fahrzeuge, Camping- und Freizeitzubehör, Reiseliteratur, gebrauchte Wohnwagen oder Reisemobile verkauft werden. Folgende Gegenstände dürfen nicht angeboten werden:
- Lebens- und Genussmittel
- Tiere
- Kriegsspielzeug und Waffen
- Gewaltverherrlichende oder pornographische Schriften und Filme
Im Zweifelsfall entscheidet der Veranstalter über das zugelassene Warensortiment. - Gewerbliche Anbieter müssen sich unter Angabe der angebotenen Ware beim Veranstalter bewerben. Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung. Gewerbliche Anbieter sind für das Einhalten der gewerberechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich. Sie müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte und der erforderlichen Erlaubnisse im Rahmen der geltenden Bestimmungen sein. Der Stand eines gewerblichen Anbieters ist durch Anbringung eines Firmenschildes als gewerblicher Stand zu kennzeichnen.
- Der Verkauf von Speisen und Getränken bleibt allein dem Erwin Hymer Museum vorbehalten.
- Nicht verkaufte Waren sind restlos wieder mitzunehmen. Jeder Flohmarktanbieter verpflichtet sich, seinen Standplatz in unbeschädigtem und sauberem Zustand, wie er ihn vorgefunden hat, zurückzulassen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Am Stand vorgefundener Müll wird dem jeweiligen Standinhaber zugeordnet. Für die Beseitigung der dennoch liegengebliebenen Gegenstände und Abfälle wird ein Reinigungsgeld bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendung erhoben.
- Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Unser Personal ist berechtigt, Aussteller und Flohmarktbesucher, die sich nicht an die Anweisungen halten, des Platzes zu verweisen und Hausverbot zu erteilen ohne Rückerstattung gezahlter Mieten bzw. Eintrittspreise. Bei Zuwiderhandlung werden gegen die Betreffenden rechtliche Schritte eingeleitet.
- Jeder Aussteller und Besucher betritt die Marktfläche auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich übernimmt er grundsätzlich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet stets der Verursacher.
- Mit der Standplatzbelegung werden die vorstehenden Bedingungen ausdrücklich anerkannt.
- Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Sollte aufgrund höherer Gewalt die Veranstaltung ausfallen, besteht kein Anspruch auf den entgangenen Gewinn.
- Änderungen der Termine, Bedingungen und Preise jederzeit vorbehalten.
- Schlussbestimmung: Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmungen beeinflusst die Wirksamkeit aller anderen nicht. Eine unwirksame Bestimmung fällt nicht ersatzlos weg, sondern sie ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Ergebnis möglichst nahekommt und wirksam ist.
Aktuelle Fassung Version 1.0 | Bad Waldsee im Dezember 2025
Termine
| Datum | Uhrzeit |
|---|---|
| Sa. 25.04.2026 | 08:00 - 16:00 Uhr |

